Deutschunterricht an der Berufsschule

Allgemeines

Fachbetreuer: Oberstudienrat Marcus Marcher

Deutsch ist Pflichtfach und wird im Rahmen des allgemeinbildenden Unterrichts in allen Klassen und in allen Jahrgangsstufen erteilt.

Der Deutschunterricht an der Berufsschule unterscheidet sich von dem an den vorhergehenden Schularten insbesondere durch seine starke Fach- und Berufsorientierung. Das heißt, Inhalte aus dem Fach Deutsch werden möglichst handlungsnah mit Lernsituationen aus den beruflichen Fächern verknüpft. Inhalte wie Grammatik oder Rechtschreibung werden anlassbezogen in Lernsituationen integriert und stellen keine isolierten Einheiten dar. Dennoch bleibt Deutsch als eigenständiges Fach erhalten und wird nicht auf eine Fortführung des Fachunterrichts reduziert.

Ziele

Wichtig beim Deutschunterricht an der Berufsschule ist das Erarbeiten eines Lernproduktes, das der Lernende in seinem beruflichen Alltag einsetzen kann und das ihm dort weiterhilft.

Dazu gehört auch die berufsbezogene Vertiefung und Erweiterung des Wortschatzes und der Ausdrucksfähigkeit. Von großer Bedeutung im Miteinander am Arbeitsplatz (Chefs, Kollegen, Kunden) ist die eigene Reflexion des Sprachgebrauchs und des Kommunikationsverhaltens in betrieblichen Situationen.

Prüfungsfach Deutsch

In den Ausbildungsbereichen Mediengestaltung und Drucktechnik ist Deutsch im Rahmen der Facharbeiterprüfung der IHK Prüfungsfach

      Gestaltung des Deutschunterrichts

      Im Deutschunterricht an der Berufsschule werden verstärkt Lernstrategien und Arbeitstechniken vermittelt. Diese sollen Hilfestellungen beim Erschließen und behalten von Inhalten bieten und das eigene Lernverhalten im Hinblick auf die Forderung nach „lebenslangem Lernen“ beeinflussen und unterstützen.

      Im Fokus steht auch die Unterstützung beim Erwerb einer kritischen Medienkompetenz vor dem Hintergrund einer immer weiter digitalisierten Berufswelt.

      Befreiung

      In bestimmten Fällen können Schüler auf Antrag vom Deutschunterricht befreit werden.

      Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung, also z. B. Fachhochschulreife, fachgebundenef Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder Schüler, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können Anträge stellen.

      Da in vielen Fällen fächerübergreifend unterrichtet wird, ist aus unterrichtsmethodischer und -organisatorischer Sicht eine Befreiung vom Deutschunterricht jedoch nicht erwünscht und nicht sinnvoll.

      Theaterwoche an der BS I

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      BSI