Aufnahmevoraussetzungen Vollzeit
Die Aufnahme in die Staatliche Fachschule für Mechatroniktechnik Kempten (Technikerschule) erfolgt nur alle zwei Jahre.
Folgende Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen:
- Abschlusszeugnis einer Berufsschule
- Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
- Bewerber ohne die geforderte Berufsausbildung können aufgenommen werden, wenn sie eine der Ausbildungsrichtung entsprechende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen können
- Die Aufnahme erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Sie setzt die Teilnahme am Unterricht oder den spätestens am dritten Unterrichtstag zu erbringenden Nachweis voraus, dass zwingende Gründe eine Teilnahme am Unterricht verhindert haben
- Die endgültige Aufnahme in die Technikerschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr
Aufnahmevoraussetzungen Teilzeit
Die Aufnahme in die Staatliche Fachschule für Mechatroniktechnik Kempten (Technikerschule) erfolgt nur alle zwei Jahre.
Folgende Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen:
- Abschlusszeugnis einer Berufsschule
- Eine Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik oder Mechatronik. Vor Aufnahme in die Technikerschule muss eine einschlägige berufliche Tätigkeit von 1/2 Jahr nachgewiesen werden (gilt nur für Teilzeit).
- Bewerber ohne die geforderte Berufsausbildung können aufgenommen werden, wenn sie eine der Ausbildungsrichtung entsprechende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen können.
- Mindestens mittlerer Schulabschluss.
- Die Aufnahme ist zu versagen, wenn der Bewerber zweimal die Probezeit an einer Fachschule nicht bestanden hat oder vor ihrem Ablauf ausgetreten ist. Das gleiche gilt, wenn der Bewerber zweimal eine Jahrgangsstufe der Fachschule ohne Erfolg besucht hat.
- Des Weiteren kann die Aufnahme versagt werden, wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist oder die Unterlagen für die Anmeldung nicht rechtzeitig vorgelegt werden.
- Die endgültige Aufnahme in die Technikerschule ist vom Bestehen der Probezeit abhängig.